Die beiden Kernaussagen des Beschlusses vom 15. November 2022, VII R 23/19
Der Geschäftsführer einer GmbH kann sich gegenüber der Haftungsinanspruchnahme nicht darauf berufen, dass er aufgrund seiner persönlichen Fähigkeiten nicht in der Lage gewesen sei, den Aufgaben eines Geschäftsführers nachzukommen
Wer den Anforderungen an einen gewissenhaften Geschäftsführer nicht entsprechen kann, muss v ...
weiterlesen