Bebaut der Unternehmer ein betrieblich genutztes Grundstück, das ihm zusammen mit seinem Ehegatten gehört, sind Wertsteigerungen der dem Ehegatten gehörenden Grundstückshälfte nicht einkommensteuerpflichtig, wie der BFH mit Urteil vom 9. März 2016 X R 46/14 entschieden hat.
Hieraus können sich erhebliche steuerliche Vorteile im Hinblick auf die AfA ergeben.
Übertragen die Ehegatten z.B. später das gemeinsame Grundstück auf ihren Sohn, ...
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