In dem Verfahren beim FG Düsseldorf (Urteil vom 29.9.2015 - 10 K 4479/11 F) war die Frage zu beantworten, ob die Schuldzinsen abzugsfähig sind, die für ein Darlehen entstanden sind, das dafür aufgenommen worden ist, um die aufgelaufenen Schuldzinsen für ein Investitionsdarlehen abzulösen.
Das FG ist zu dem Ergebnis gelangt, dass die Norm des § 4 (4a) Satz 5 EStG weiter als ihr Wortlaut auszulegen ist, und das Darlehen als Investitionsda ...
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