Der VIII. Senat des BFH hat mit seiner Entscheidung vom 27.10.2015 - VIII R 47/12 für Unruhe beim steuerlichen Berater gesorgt, der sog. Gewinn-Vorab-Modelle begleitet hat.
In seiner Entscheidung hat der VIII. Senat deutlich gemacht, dass er die in der Literatur vertretene Auffassung, dass bei einem Gewinn-Vorab-Modell keine Veräußerungs- und Anschaffungsvorgänge gegeben sind, für unzutreffend erachtet.
Der Verfasser dieser Newsletter hat ...
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