Aufgrund der Handlungsweise der Finanzbehörden in der vorstehenden Streitsache möchten wir Ihnen das nachfolgende Musterschreiben an die Finanzbehörden zur Verfügung stellen.
Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom 11.11.2014 VIII R 34/12, BStBl 2015 II, 285 entschieden, dass § 108 (3) AO im Bereich des § 11 Abs. 2 Satz 2 EStG keine Anwendung findet.
Die Finanzbehörden haben mit Kurzinformationen vom 18.5.2015 Nr. 09/2015, DB 2015, 1630 ...
weiterlesen