In den letzten Jahren haben zahlreiche Darlehensnehmer die Chance genutzt, ihre Darlehensverträge aufgrund fehlerhafter Widerrufsbelehrungen zu widerrufen, um einen Vertrag mit niedrigeren Zinsen abzuschließen.
In diesem Rahmen schuldete die Bank regelmäßig einen Nutzungsersatz, da die Bank mit den erhaltenen Darlehensraten wirtschaften konnte.
Hier stellt sich nun die Frage, ob derartige Entgelte zu steuerpfli ...
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