Das FG Münster hat sich in seinem Urteil vom 1.3.2022 – 13 K 1398/20 E intensiv mit der vorstehenden Fragestellung auseinandergesetzt.
Es ist zu dem Ergebnis gelangt, dass Preise die dem Steuerpflichtigen verliehen werden, zu Erwerbseinnahmen und damit zu Arbeitslohn führen, wenn die Zuwendung wirtschaftlich den Chrakter eines leistungsbezogenen Entgelts hat.
Als privat veranlasst sind dagegen Preise zu beurteilen, d ...
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