Das FG Nürnberg hat die Frage in seinem Urteil vom 29.9.2023 – 7 K 1029/21 positiv entschieden.
Es ist nicht der Rechtsauffassung der Kläger gefolgt, die unter Hinweis auf das BMF-Schreiben vom 30.9.2013, BStBl 2013 I, 1184, RZ 8, eine parallele Anwendung der Regelungen zur Ablösung eine Vorbehaltsnießbrauchs an einer Immobilie beantragt hatten.
Gegen die Entscheidung des FG ist Revision eingelegt worden, die unter dem ...
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