Mit Urteil vom 19. Januar 2023, IV R 5/19 hat der IV. Senat des BFH die folgenden klaren Aussagen getroffen:
(1) Im Verfahren der gesonderten und einheitlichen Feststellung nach § 179 Abs. 2 Satz 2, § 180 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a AO sind eine Erbengemeinschaft und eine aus den Miterben gebildete GbR als jeweils selbständige Feststellungssubjekte zu behandeln. Bestehen beide Feststellungssubjekte fort, ...
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