Mit seinem aktuellen Beschluss vom 12. Januar 2024, VI B 37/23 hat der BFH nochmals klargestellt, welche Regeln im Rahmen der Führung eines elektronischen Fahrtenbuchs zur Anwendung gelangen:
Ein Fahrtenbuch muss in geschlossener Form geführt werden.
Eine mit Hilfe eines Computerprogramms erzeugte Datei genügt diesen Anforderungen nur, wenn nachträgliche Veränderungen an den zu einem früheren Zeitpunkt eingegebenen ...
weiterlesen