In der Praxis stellt sich immer wieder die Frage, wie Krankheitskosten zu beurteilen sind, die der Mandant selber trägt, damit er eine Erstattung von Versicherungsbeiträgen durch die Krankenkasse erhält.
Ziel ist es in der Praxis, dass die selbst getragenen Krankheitskosten die Beitragsrückerstattung mindern.
Zu dieser Fragestellung hat sich nun das FG Baden-Württemberg in seiner Entscheidung vom 25.1.2016 - 6 K 864/ ...
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