Fraglich ist, wie mit dem Höchstbetrag nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG umzugehen ist, wenn Eheleute in der gemeinsamen Wohnung ein Arbeitszimmer gemeinsam nutzen / jeder ein Arbeitszimmer nutzt / ein Ehegatte das Arbeitszimmer im Rahmen von mehreren Einkunftsarten nutzt.
Das FG Münster hat sich in seinem rkr. Urteil vom 15.3.2016 - 11 K 2425/13 E, G mit diesen Fragen auseinandergesetzt.
Demnach gelten folgende Regeln:
Der Höchstbetrag v ...
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