Die vorstehende Fragestellung ist seit Jahrzehnten ein Streitpunkt zwischen den Finanzbehörden und den steuerlichen Beratern.
Das BMF hat mit Schreiben vom 20.10.2003, BStBl 2003 I, 546 geregelt, wann ein "ungewöhnlich niedriger" Zins i.S.d. § 11 Abs. 2 EStG gegeben ist.
Nach seiner Auffassung ist eine Marktüblichkeit noch dann gegeben, wenn bei einer Zinsfestschreibung von mindestens 5 Jahren ein Disagio bis zu 5 v.H. vereinbart wird.
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