Kosten eines Zivilprozesses, mit dem der Steuerpflichtige Schmerzensgeld wegen eines ärztlichen Behandlungsfehlers geltend macht, sind keine außergewöhnlichen Belastungen. Das hat der BFH mit Urteil vom 17. Dezember 2015 VI R 7/14 entschieden und damit die Steuerermäßigung gemäß § 33 EStG versagt.
Entsprechend einer langjährigen Rechtsprechung, zu der der BFH in 2015 zurückgekehrt ist (BFH-Urteil vom 18. Juni 2015 VI R 17/14, BFHE 250, ...
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