Das FG Hamburg hat mit seinem Urteil vom 25.11.2015 - 2 K 258/14 zur Frage Stellung genommen, ob die Geltendmachung eines Verlustes i.S.d. § 17 EStG möglich ist, obwohl derjenige, der den Verlust geltend macht, selber zu keinem Zeitpunkt zu mindestens 1 v.H. an der Kapitalgesellschaft beteiligt gewesen ist.
Das FG Hamburg hat in der unentgeltlichen Übertragung der Anteile durch den Rechtsvorgänger - der zu mehr als 1 v.H. an der Kapitalgesel ...
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