Nach wie vor rechtlich ungeklärt ist die Frage, ob Betriebsausgaben, die für die Überlassung von Wirtschaftsgütern im Rahmen einer Betriebsaufspaltung anfallen, dem Halb- bzw. Teilabzugsverbot des § 3c Abs. 2 EStG unterliegen, soweit die dem Betriebsunternehmen zustehende Pacht infolge einer wirtschaftlichen Krise der Betriebsgesellschaft zeitweise herabgesetzt oder gar ganz ausgesetzt wird. Der 7. Senat des Finanzgerichts Münster hatte hi ...
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