All diejenigen, die sich in der Vergangenheit auf die Sanierungsklausel des § 8c Abs. 1a KStG berufen haben und seit zwei Jahren auf einen Erfolg der Bundesregierung gehofft haben, dass sie mit ihrer Nichtigkeitsklage vor dem EuG gegen den Beschluss der Europäischen Kommission, die die Sanierungsklausel als unionsrechtswidrige Beihilfe qualifiziert hat, Erfolg hat, werden nun enttäuscht.
Der EuG hat nun die Klage als unzulässig abgewiesen, d ...
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