Mit Urteil vom 20. April 2011 I R 2/10 hat der BFH entschieden, dass die Grunderwerbsteuern, die infolge des Hinzuerwerbs von Gesellschaftsanteilen aufgrund einer Anteilsvereinigung entstehen, nicht als Anschaffungskosten auf die hinzuerworbenen Anteile zu behandeln sind, sondern sofort als Betriebsausgaben abgezogen werden können.
Vereinigen sich - z.B. durch den Zukauf weiterer Gesellschaftsanteile - mindestens 95 % der Gesellschaftsanteile e ...
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