In seinem Urteil vom 22. August 2012 I R 9/11 hat der I. Senat des Bundesfinanzhofs entschieden, dass die sog. Mindestbesteuerung gemäß § 10d Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes "in ihrer Grundkonzeption" nicht verfassungswidrig ist.
Das Gericht ist nun aber davon überzeugt, dass das nur für den „Normalfall“ gilt, nicht jedoch dann, wenn der vom Gesetzgeber beabsichtigte, lediglich zeitliche Aufschub der Verlustverrechnung in einen endgà ...
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