Wird der geldwerte Vorteil der privaten Nutzung eines Dienstwagens typisierend mit der 1 v.H.-Regelung besteuert, so erhöht sich der so ermittelte Betrag um monatlich 0,03 v.H. des Listenpreises für jeden Entfernungskilometer zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, wenn das Fahrzeug auch dafür genutzt werden kann.
Der BFH bestätigte mit drei Urteilen vom 22. September 2010 seine Rechtsprechung vom April 2008, dass nämlich diese 0,03 v.H.-Zusc ...
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