Mit seinem Urteil vom 10. April 2024, II R 22/21 hat der II. Senat des BFH die folgenden Leitsätze veröffentlicht, die in der Praxis dringend zu beachten sind:
Leistung im Sinne des § 7 Abs. 8 Satz 1 des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes (ErbStG) ist jedes Tun, Dulden oder Unterlassen, das die Hingabe von Vermögen bewirkt. Auch die Abtretung eines Anteils an einer Kapitalgesellschaft an diese selbst erfüllt de ...
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