Der II. Senat des BFH hat mit Beschluss vom 30.11.2011, II B 60/11 zu einer interessanten Rechtsfrage Stellung bezogen und die entscheidungserheblichen Kriterien klar herausgearbeitet.
Bei der Prüfung der Frage, wer als Zuwendender und Bedachter an einer freigebigen Zuwendung i.S. des § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG beteiligt ist, kommt es ausschließlich auf die Zivilrechtslage an; denn die Schenkungsteuer ist eine Verkehrsteuer (vgl. BFH-Urteil vom ...
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