In einer aktuellen Entscheidung des FG München (Urteil v. 16.6.2021, Az. 4 K 692/20, rkr.) war strittig, für welche nacheinander bewohnte Immobilie die Steuerbefreiung des Familienheims gem. § 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG zu gewähren ist.
Die Erblasserin hatte vor ihrem Tod aufgrund der Pflegebedürftigkeit ihres Mannes und der fehlenden Umbaufähigkeit den Wohnsitz von Haus 1 in Haus 2 verlegt. Der Kläger begehrte, di ...
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