Der EuGH hat mit seiner Entscheidung vom 15.9.2016 - C 516/14, Barlis 06 die Handhabung der Finanzbehörden hinsichtlich ihrer formellen Anforderungen erheblich eingeschränkt.
In seiner Entscheidung hat der EuGH klargestellt, dass der Vorsteuerabzug nicht an formellen Voraussetzungen scheitern darf, wenn den Finanzbehörden sämtliche Informationen vorliegen, um zu prüfen, ob die materiellen Voraussetzungen für die Aus& ...
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