Der BFH hat mit Urteil vom 06.05.2024 – III R 14/22 entschieden, dass die Art und Weise, in der ein Steuerpflichtiger, der seinen Gewinn durch Einnahmenüberschussrechnung ermittelt, seine Aufzeichnungen geführt hat, eine Tatsache ist, die – wird sie dem FA nachträglich bekannt – zur Korrektur eines bestandskräftigen Einkommensteuerbescheids führen kann.
Der Kläger war als Einzelhändler t ...
weiterlesen