In der Entscheidung des FG Köln vom 26.8.2015 - 4 K 4035/10 war die Frage streitig, ob das FA, obwohl es bewusst auf die Abgabe einer Erklärung zur Ermittlung von Grundbesitzwerten verzichtet hat, später die Möglichkeit hat, eine feststellungsverjährte gesonderte Feststellung wegen neuer Tatsachen zu ändern, wenn es seine Ermittlungspflichten verletzt hat.
Die vorstehende Frage entsteht in dieser oder in ähnlicher Form in der Praxis sehr ...
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