Der II. Senat des BFH hat durch Urteil vom 24. Februar 2010 II R 57/08 entschieden, dass ein Finanzamt im Besteuerungsverfahren eines Bankkunden von der Bank im Regelfall erst dann die Vorlage von Kontoauszügen nach § 97 AO verlangen darf, wenn die Bank eine zuvor geforderte Auskunft über das Konto nach § 93 AO nicht erteilt hat, die Auskunft unzureichend ist oder Bedenken gegen ihre Richtigkeit bestehen.
Im konkreten Fall hatte ein FA im Be ...
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