Der BFH hat mit Urteil vom 20. September 2022 (IX R 29/21) zugunsten der Kläger entschieden, dass Abfindungen an den Mieter für die vorzeitige Beendigung des Mietvertrages und die Räumung der Wohnungen zum Zwecke von Renovierungsmaßnahmen sofort abziehbare Werbungskosten darstellen.
Damit widersprach er der Vorinstanz (FG Münster, Urteil vom 12. November 2021, Az: 4 K 1941/20 F) und der Finanzverwaltung, di ...
weiterlesen