Das FG Münster hat mit seinem Urteil vom 12.11.2021 – 4 K 1941/20 F, DStRE 2022, 1353 entschieden, dass Mieterabfindungen bei Entmietung wegen Renovierungsarbeitn als anschaffungsnahe Aufwendungen zu qualifizieren sind.
Gegen die Entscheidung des FG Münster ist Revision eingelegt worden, die unter dem AZ BFH IX R 29/21 anhängig ist.
Im Rahmen unserer Seminarreihe-taxnews-aktuell-04-2022 informieren wir Sie über diese und ...
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