Mit seinem Urteil vom 04. Mai 2022, XI R 29/21 (XI R 7/19) hat der XI. Senat des BFH die folgenden Leitsätze getroffen:
Für die Dokumentation der Zuordnung (grundlegend BFH-Urteil vom 07.07.2011 - V R 42/09, BFHE 234, 519, BStBl II 2014, 76) ist keine fristgebundene Mitteilung an die Finanzbehörde erforderlich. Liegen innerhalb der Dokumentationsfrist nach außen hin objektiv erkennbare Anhaltspunkte für eine Zuor ...
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