Der EuGH hat sich in einem aktuellen Urteil vom 2.7.2020 (C-215/19, A Oy) mit der Frage befasst, ob die Zurverfügungstellung von Serverschränken, die sich in einem Rechenzentrum befinden, als steuerfreie Vermietung eines Grundstücks einerseits bzw. als grundstücksbezogene Leistung andererseits anzusehen ist.
In dem Fall ging es um im Rechenzentrum angebotene Hostingdienste, die die Bereitstellung eines Geräteschranks mit ...
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