Das BMF hat bereits mit Schreiben vom 10.07.2009 IV B 8 - S 7368/09/10001 - die Zustimmung durch den Bundesrat erfolgte erst am selben Tag - zur Neuregelung durch das Bürgerentlastungsgesetz Stellung bezogen.
Das Finanzamt kann gemäß § 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStG auf Antrag gestatten, dass ein Unternehmer, dessen Gesamtumsatz (§ 19 Abs. 3 UStG) im vorangegangenen Kalenderjahr nicht mehr als 250.000 Euro betragen hat, die Umsatzsteuer nicht ...
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