Der BFH hat mit Beschluss VIII B 116/10 vom 8. April 2011 dem Grunde nach bestätigt, dass die Einnahmen, die ein Freiberufler aus der Verpachtung des Mandantenstamms seiner Einzelpraxis an eine von ihm beherrschte GmbH erzielt, als gewerblich zu qualifizieren sind.
Der BFH ging im vorliegenden Fall von einer freiberuflichen Betriebsaufspaltung aus. Es is nach seiner Auffassung geklärt, dass der Mandantenstamm eines Steuerberaters als eigenstä ...
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