Der BFH hat mit Urteil vom 10. März 2010 I R 41/09 entschieden, dass sich die gewerbesteuerliche Steuerbefreiung einer Kapitalgesellschaft für den Betrieb eines Senioren- und Pflegeheims nicht auf Gewinnabführungen einer Tochtergesellschaft erstreckt, die ausschließlich Dienstleistungen für den Heimbetrieb erbringt.
In dem vom BFH entschiedenen Fall hatte eine GmbH (Organträgerin), die ein von der Gewerbesteuer befreites Senioren- und Pfl ...
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