Leistet ein Gesellschafter, der sich für Verbindlichkeiten der Gesellschaft verbürgt hat, eine Einzahlung in die Kapitalrücklage der Gesellschaft, um seine Inanspruchnahme als Bürge zu vermeiden, führt dies zu nachträglichen Anschaffungskosten auf seine Beteiligung, wie der BFH in seinem Urteil vom 20. Juli 2018 IX R 5/15 entschieden hat.
Im Streitfall hatte ein GmbH-Gesellschafter eine Bürgschaft für Bankv ...
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