Der I. Senat des BFH hat mit zwei gestern veröffentlichten Entscheidungen zur Frage Stellung genommen, wie eine Miete bei der Vermietung von Wohnraum an einen Gesellschafter einer GmbH bemessen sein muss, damit es nicht zur Annahme einer verdeckten Gewinnausschüttung kommt, vgl. Urteile vom 27.7.2016, I R 8/15 und I R 12/15.
In seinen Entscheidungen hat der BFH deutlich gemacht, dass die Vereinbarung einer ortsüblichen Miete im Reg ...
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