Das BVerfG hat nun erneut die Gelegenheit zur Verlustabzugsbeschränkung des § 8c KStG Stellung zu nehmen.
Das FG Hamburg hat dem BVerfG mit Beschluss vom 29.8.2017 2 K 245/17, DStR 2017, 2377 die Frage zur Entscheidung vorgelegt, ob § 8c KStG mit Artikel 3 Abs. 1 GG insoweit vereinbar ist, als bei der unmittelbaren Übertragung innerhalb von 5 Jahren von mehr als 50 v.H. (im Urteilsfall 80 v.H.) des gezeichneten Kapitals der Ka ...
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